Sofern Sie aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle haben, die dazu führen, dass Ihr angemessener Lebensunterhalt gefährdet ist, können Ihre Kreditraten gestundet werden. Dies betrifft die Zins- und Tilgungsleistungen, die von April bis Juni 2020 fällig sind.